Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2020

1. Vertragsgegenstand

1.1
Die hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DokuPit GmbH regeln die Vertragsbeziehung zwischen der DokuPit GmbH mit Sitz in „Schulstraße 14a, 3300 Amstetten, Österreich“ (folgend Anbieter, Verantwortlicher, Auftragnehmer genannt) und Ihnen als Kunden und Vertragspartner (folgend Kunde, Vertragspartner, Auftraggeber genannt). Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters bewirkt, dass diese AGB der Geschäftsbeziehung zugrunde gelegt werden, auch wenn die Leistung unentgeltlich in Anspruch genommen wird (etwa im Rahmen einer Testphase).

1.2
Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses ist die Überlassung der Standardsoftware DokuPit (in der Folge auch kurz: Software) mit dem derzeitigen Lieferungsumfang (Funktionen siehe www.dokupit.com/funktionen) laut jeweiligem Auftragsblatt zur Nutzung für die Dauer dieses Vertrages gegen Zahlung eines monatlichen Mietentgeltes. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software DokuPit und zugehöriger Software-Dienste, die gemäß Auftragsblatt als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Lösung und als Smartphone-App angeboten wird. Die Software wird zur Dokumentation von Daten über das Internet www.app.dokupit.com sowie als herunterladbare Smartphone-App bereitgestellt. Konkret können Daten in Form von Eingaben, Bildmaterial und Dateien gespeichert, genutzt und weiterverarbeitet sowie angesehen werden. Zur Nutzung der Software werden individuelle Benutzer-Lizenzen ausgestellt.

1.3
Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht die, auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende, Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern, zu verwalten und zu verarbeiten. Die Software umfasst eine Verwaltungsoberfläche (Admin-Lizenz) die vom Kunden über einen Internetbrowser auf der Webseite www.app.dokupit.com aufgerufen werden kann, sowie eine Smartphone-App (Mobil-Lizenz) die auf iOS und Android Geräten installiert werden kann. Der Quellcode der Software ist nicht Teil des Vertragsgegenstandes.

1.4
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Neben diesen Vertragsbedingungen bestehen mit Ausnahme des beiliegenden Auftragsblattes keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden. Allfällige vor Abschluss des Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsschluss ihre Gültigkeit. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Nutzung der DokuPit Software und weiterer damit in Verbindung stehender Dienste den verbindlichen Bestimmungen dieser AGB und der Datenschutzerklärung (siehe www.dokupit.com/datenschutz) unterliegen und nimmt diese zur Kenntnis.

1.5
Ergänzend zu diesen AGB gilt die aktuelle Preisliste (siehe www.dokupit.com/preise) , sowie sonstige allenfalls schriftliche individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen. Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform mit Unterschrift. Formlose Erklärungen der DokuPit GmbH und ihrer Mitarbeiter sind nicht bindend.

2. Nutzungsumfang

2.1
Der Kunde erwirbt das nicht übertragbare und nicht ausschließliche, zeitlich auf die in dem Auftragsblatt vereinbarte Dauer beschränkte Recht, die Software für die vertragsgemäßen Zwecke seines Unternehmens (Dokumentieren, Speichern, Weiterverarbeiten und Ansehen von Daten) zu nutzen. Der Sourcecode/Quellcode bleibt ausschließlich dem Anbieter vorbehalten. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software, in der jeweils vereinbarten Version, am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Der Kunde ist berechtigt, auf die Software mittels einer durch die Anzahl der erworbenen Lizenzen (Admin-Lizenz und Mobil-Lizenz) beschränkten Zahl von mobilen oder stationären Endgeräten zuzugreifen, um sie im unternehmensinternen Netzwerk zu nutzen. Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

2.2
Der Kunde ist ausschließlich nur zum unternehmensinternen Gebrauch der Software berechtigt. Die Überlassung der Software zur Verwendung durch Dritte oder die sonstige Zurverfügungstellung an Dritte, etwa im Wege der Vermietung, ist nicht gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Die Freigabe und Zurverfügungstellung von „Betrachter-Lizenzen“, zum Zusammenarbeiten an Projekten in der Software, gehört zum normalen Funktionsumfang der Software und ist deshalb natürlich gestattet. „Betrachter-Lizenzen“ sind nur so zu verwenden, sodass eine digitale Einsicht und „Melde-Möglichkeit“ für externe Personen zur Verfügung gestellt wird. Eine unternehmensinterne Nutzung der kostenlosen „Betrachter-Lizenzen“ zur Dokumentation wird als Lizenz-Missbrauch gewertet.

2.3
Die entgeltliche und/oder unentgeltliche Weitergabe (Verbreitung) der Software an Dritte ist dem Kunden untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.

3. Software-Verfügbarkeit & technische Voraussetzungen

3.1
Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt, abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin und nimmt dieser zustimmend zur Kenntnis, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Gegebenheiten des Internets, sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software, sowie technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend ist.

3.2
Die eingangs angeführten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen, etc.) werden nach Möglichkeit in einem Zeitraum zwischen 20 Uhr und 5 Uhr vorgenommen. Erachtet der Anbieter solche Maßnahmen aus technischen Gründen für notwendig, können diese Arbeiten unverzüglich durchgeführt werden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungs- sowie Instandhaltungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese raschest durchführen.

3.3
Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter schriftlich anzuzeigen, damit dieser zeitnah reagieren und eine Lösung schaffen kann. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.

3.4
Der Anbieter ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu verweigern (Sperre), wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde bei der Inanspruchnahme der Leistung Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten, nämlich solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz Dritter dienen, verletzt oder Handlungen setzt, die den Anbieter nach Punkt 11.2 dieses Vertrages zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen.
Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet und die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.
Die mit der Sperre verbundenen Kosten, einschließlich jene der Wiedereinschaltung, sind vom Kunden, sofern die Sperre von ihm zu vertreten ist, zu ersetzen. Eine vom Kunden zu vertretene Sperre entbindet diesen nicht von der Pflicht zur Zahlung der monatlichen Entgelte.

3.5
Um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Software zu gewährleisten, müssen die technischen Mindestanforderungen beim Kunden durchgehend erfüllt werden. Die Software ist nur unter den letzten 4 veröffentlichten Hauptversionen der jeweiligen Betriebssysteme (Android und iOS) einwandfrei funktionsfähig. Sollte im Laufe des Vertragsverhältnisses eine Hauptversion aktualisiert und veröffentlicht werden, so wird die jeweilige in diesem Zeitpunkt älteste dieser 4 Versionen seitens des Anbieters nicht mehr unterstützt und sohin durch die aktuelle Hauptversion ersetzt. Für sämtliche Versionen die älter als die letzten 4 laufend veröffentlichten Hauptversionen sind, kann die Funktionsfähigkeit nicht gewährleistet werden.

Beispiel zur Veranschaulichung anhand des Betriebssystems Android 10:
Bei der Annahme, dass die aktuell veröffentlichte Hauptversion bei Vertragsschluss Android 10 ist, werden vom Anbieter die Versionen Android 10, Android 9, Android 8 und Android 7 unterstützt. Sollte es in weiterer Folge zu einer Veröffentlichung von Android 11 kommen, wird ab diesem Zeitpunkt die älteste Version, sohin Android 7, nicht mehr unterstützt.

Mindestvoraussetzung DokuPit Web-Oberfläche im Browser:
Ein gängiger und aktueller Internet-Browser „Google Chrome“, „Firefox“, „Opera“, „Safari“, oder „Edge“ wird vorausgesetzt. Unterstützt werden die 3 zuletzt veröffentlichten Hauptversionen des Browsers.

Die DokuPit GmbH behält sich vor, diese Systemvoraussetzungen jederzeit anzupassen.

3.6
Der Anbieter behält sich vor, die Software und ihre Funktionen regelmäßig und jederzeit weiterzuentwickeln und zu ändern. Der Kunde profitiert dadurch von dieser laufenden Weiterentwicklung der Software.

4. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

4.1
Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere an die DSGVO 2018.

4.2
Der Kunde sorgt sofern erforderlich eigenverantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes 2000 bei der Inanspruchnahme der Software. Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 zur Nutzung der Software durch den Kunden und seine Vertragspartner allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich. Übermittelt der Kunde über den Zugang des Anbieters personenbezogene Daten, trägt er hierfür die Verantwortung nach dem Datenschutzgesetz 2000.

4.3
Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

4.4
Der Anbieter sichert die Daten des Kunden in dem vom Anbieter genutzten Rechenzentrum täglich. Diese Backups werden redundant in mehreren geografisch voneinander getrennten Gebäuden gesichert.

4.5
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er – sofern gesetzlich zulässig – den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.

4.6
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit oder dem Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.

4.7
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.

4.8
Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

4.9
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

4.10
Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind. Die Einsichtnahme bzw. das zur Verfügung stellen der Daten beim Anbieter ist einmalig kostenlos. Weitere Auskünfte werden zu üblichen Vergütungen erteilt.

4.11
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

4.12
Eine detaillierte Datenschutzrichtlinie ist unter www.dokupit.com/datenschutz einsehbar, die dort genannten Bedingungen bilden einen integralen Vertragsbestandteil dieses Vertragsverhältnisses.

5. Support

5.1
Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen nicht erfüllt. Die Meldung von Störungen in Bezug auf die Software erfolgt per E-Mail an support@dokupit.com oder telefonisch an einen Technik-Ansprechpartner. Aktuelle Kontaktinformationen können zu jederzeit auf der Webseite www.dokupit.com eingesehen werden.

5.2
Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen. Der Anbieter wird alle Mittel einsetzen, um dem Kunden eine Umgehungslösung anzubieten. Störungsmeldungen werden während folgender üblicher Geschäftszeiten angenommen: Montag bis Donnerstag 8 Uhr bis 16 Uhr, sowie Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr. Telefonische Unterstützung bei Störungen der Software erfolgt während der vorgenannten Geschäftszeiten.

5.3
Die Wartung der Software umfasst insbesondere auch die Veröffentlichung von Updates in regelmäßigen Zeitabständen. Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig über das Bestehen von Updates informieren und gegebenenfalls eine Empfehlung zur Installation des Updates an den Kunden aussprechen.

6. Entgelt

6.1
Die Höhe des monatlichen Mietentgeltes (Lizenzgebühr) für die Nutzung der Software sowie die jeweilige Zahlungsweise richten sich nach dem, einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildenden, Auftragsblatt.

6.2
Mangels anderslautender Vereinbarung in dem angeschlossenen Auftragsblatt ist das monatliche Mietentgelt für die Nutzung der Software jeweils im Vorhinein, spätestens am Monatszehnten unabhängig von einer allfälligen Vorschreibung durch den Anbieter, zu entrichten. Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als 2 Wochen, ist der Anbieter, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist, zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung ist ausgeschlossen. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Kunden binnen 3 Monaten nach Zugang der Rechnung schriftlich beim Anbieter zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

6.3
Die vereinbarten Preise, insbesondere das Mietentgelt, die Gebühren für Zusatzmodule und die Stundenhonorare werden durch Bindung an den von der Statistik Austria verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2015 = 100 oder den an dessen Stelle tretenden Nachfolgeindex wertgesichert. Für den Fall, dass kein Nachfolgeindex verlautbart wird, ist die Wertsicherung so zu berechnen, dass sie der Minderung der Kaufkraft entspricht. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.
Die vereinbarten Preise verändern sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert, wobei eine Veränderung der Indexzahl bis zu 5% unberücksichtigt bleibt. Eine darüber hinausgehende Veränderung wird voll wirksam, die neue maßgebliche Indexzahl bildet die neue Ausgangsbasis. Eine Unterlassung der Vorschreibung von Indexerhöhungen gilt nicht als Verzicht des Anbieters auf die Erhöhung

6.4
Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.

6.5
Für den Fall, dass der Kunde sein Lizenzkontingent erweitern möchte, kann er dies selbstständig über die Software erledigen, oder die DokuPit GmbH schriftlich oder telefonisch mit der Erweiterung beauftragen. Die jeweilige Anfrage des Kunden stellt dabei das Angebot und die Bestätigung durch DokuPit die Annahme dar. Die Lizenzerweiterung ist kostenpflichtig und wird anhand der aktuellen Preisliste (siehe www.dokupit.com/preise) verrechnet.

6.6
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für seine Leistungen jederzeit anzupassen. Der Kunde wird in diesem Fall rechtzeitig, zumindest aber 1 Monat im Voraus informiert. Die Preisanpassung gilt dann ab der jeweiligen nächsten Abrechnungsperiode.

6.7
Sämtliche angegebenen Preisbeträge verstehen sich (sofern nicht anders angegeben) exklusive der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben.

6.8
Ein Skonto-Abzug ist ausgeschlossen und wird nicht gewährt.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1
Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde hat sich vorab über die jeweiligen Systemvoraussetzungen beim Anbieter zu informieren und sicherzustellen, dass die vom Kunden verwendete Hard- und Software mit jener des Anbieters korrespondiert. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonst schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen

7.2
Für die Nutzung der Software müssen die in Vertragspunkt 3.5 genannten Systemvoraussetzungen (z.B. iOS- und Android-Mindestversionen) beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

7.3
Der Kunde hat jedenfalls selbst dafür Sorge zu tragen, dass er stets die aktuellste Version der Software entsprechend der veröffentlichten Updates verwendet. Sollte der Kunde sein System nicht laufend auf den neuesten Stand der Technik bringen und die vom Anbieter empfohlenen Updates installieren, kann hierdurch die Funktionsfähigkeit der Software beeinträchtigt werden und es können Softwarefehler auftreten.

7.4
Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

7.5
Zur Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten ist der Kunde insbesondere verpflichtet

a) seine Teilnehmerdaten geheim zu halten und sie in keiner Weise Unbefugten zukommen zu lassen,

b) jeden Missbrauch seiner Teilnehmerdaten zu unterlassen und durch sorgsame Verwahrung zu unterbinden und

c) jeden Verdacht auf Missbrauch seiner Teilnehmerdaten dem Anbieter sofort zu melden.

Der Kunde hat jeden Missbrauch des Datenzugangsdienstes zu unterlassen. Als Missbrauch gilt insbesondere jedes Auskundschaften von Systemfunktionen oder Daten auf Einrichtungen des Anbieters oder auf Einrichtungen bzw. Datenbanken oder Diensten, die über den Zugangsdienst des Anbieters erreichbar sind. Als Missbrauch gilt ferner das Hochladen von Daten, die gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise nicht entsprechen.

Sollte es zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen

7.6
Ein wesentlicher Bestandteil der Verwendung der Software ist die externe Aufnahme von Daten mit einem lokalen Endgerät bzw. Mobilgerät des Kunden und die darauffolgende Übertragung dieser Daten auf die Online-Datenbank des Anbieters mittels Datensynchronisation der Software-App mit dem Server des Anbieters. Zumal der Anbieter auf diesen Vorgang keinen Einfluss hat, hat der Kunde selbständig und eigenverantwortlich für die erfolgreiche Datenübertragung auf den Server des Anbieters zu sorgen (Datensynchronisation). Der Anbieter kann nicht ausschließen, dass es insbesondere aufgrund von Netzwerk- oder Internetverbindungsbeeinträchtigungen während der Synchronisation zu Datenverlusten oder sonstigen Beeinträchtigungen kommt. Der Kunde ist verpflichtet, die erfolgreiche Übertragung sowie den vollständigen Eingang der Daten auf den Server des Anbieters (Online-Datenbank) bei jedem Datentransfer zu überprüfen, wobei der jeweilige Stand im Vergleich zwischen zwei Geräten einsehbar ist. Der Kunde wird demnach eine regelmäßige und vollständige Datensynchronisation selbst durchführen und ist hierfür allein verantwortlich.

8. Gewährleistung

8.1
Der Anbieter leistet für die Mängelfreiheit und die Betriebsbereitschaft der Software Gewähr. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung (§§ 922ff ABGB) und bestimmt die Haftung von Vertragspartnern für die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung. Unter Mangel versteht man ein Abweichen der erbrachten Leistung von den vertraglich geschuldeten oder üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften. Gewährleistungspflichten bestehen selbstverständlich auch für neue Entwicklungen und Entwicklungsversionen.

8.2
Der Kunde verpflichtet sich, die Software unmittelbar nach Lieferung (Lizenzfreischaltung) auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden hierbei oder später Mängel festgestellt, so ist der Kunde verpflichtet dem Anbieter umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, widrigenfalls er sein Recht auf Gewährleistung und Schadenersatz verliert.

Der Anbieter leistet Gewähr, dass die Software frei von (Software)Mängeln ist und den Leistungsspezifikationen des diesem Vertrag angeschlossenen Auftragsblattes entspricht.

Im Fall von Mängeln ist der Anbieter nach dessen freier Wahl entweder zur Neulieferung oder zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Soweit diese Maßnahmen nicht geeignet sind, den Mangel zu beseitigen, oder 2 Verbesserungsversuche fehlgeschlagen oder nicht binnen angemessener Frist vorgenommen werden, ist der Kunde berechtigt, das Entgelt zu mindern oder – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsrücktritt werden die Kundendaten wie in Vertragspunkt 11.5 beschrieben übergeben.

Im Fall der eigenmächtigen Änderung und/oder Bearbeitung der Software durch den Kunden oder diesem zurechenbaren Dritten sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht beweisen kann, dass die eigenmächtigen Änderungen und/oder Bearbeitungen keinen Einfluss auf die Funktionalität der Software haben.

Darüber garantiert der Anbieter, dass die Software frei von Schutzrechten Dritter ist, die eine vertragsgemäße Nutzung der Software einschränken und/oder ausschließen.

9. Haftung und Schadenersatz

9.1
Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter haftet für verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Anbieters ist für alle Vermögensschäden aus Lieferungen und Leistungen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.2
Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

9.3
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.

9.4
Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

9.5
Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Datensynchronisation der App mit dem Server vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensynchronisation selbst durchführen und ist hierfür allein verantwortlich (siehe Vertragspunkt 7.6).

9.6
Der Kunde hat jedenfalls selbst dafür Sorge zu tragen, dass er stets die aktuellste Version der Software entsprechend der veröffentlichten Updates verwendet. Sollte der Kunde trotz Bestehen einer neuen Softwareversion und entsprechender Empfehlung des Anbieters es unterlassen, Updates zu installieren bzw. sein System nicht auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, haftet der Anbieter nicht für Schäden, die durch eine regelmäßige und vollständige Aktualisierung der Software vermieden worden wären.

9.7
Der Kunde hat für die korrekte Verwendung (und damit die Funktionsweise) von gewissen Funktionen in DokuPit selbst zu sorgen. Darunter fallen insbesondere die Verwendung der Berichts-, Auswertungs-, Abrechnungs- und Filter-Funktionen. Mit diesen Funktionen lässt sich das Export-/Ausgabeergebnis von DokuPit beeinflussen. Die Vollständigkeit und Korrektheit der exportierten/ausgegebenen Daten ist vom Kunden unbedingt zu kontrollieren und mit den eingegebenen Dokumentationsdaten zu vergleichen. Der Anbieter leistet keine Gewähr und übernimmt keine Verantwortung für entstandene Export- und Abrechnungsfehler.
Sollte der Anbieter dem Kunden Beispiel-Vorlagen im Zuge von Einschulungs-, Demonstrations- oder Support-Maßnahmen zur Verfügung stellen, so sind diese vom Kunden auf Korrektheit und Vollständigkeit, insbesondere in Hinsicht auf Export und Abrechnung, zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung, für eventuell auftretende Fehler in zur Verfügung gestellten Vorlagen und Beispielen.

10. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

10.1
Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen Dritter verstößt und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.

10.2
Der Kunde verpflichtet sich, keine sensiblen personenbezogenen Daten in der App zu speichern und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist. Sensible personenbezogene Daten sind Einträge, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die sexuelle Orientierung hervorgehen, außerdem medizinische Daten und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person. Auch die Sozialversicherungsnummer gehört dazu.

10.3
Der Kunde ist für sämtliche verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

10.4
Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sowie anwaltlicher Vertretungskosten, unmittelbar nach erstmaliger Aufforderung freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

10.5
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

11. Vertragslaufzeit & Auflösung

11.1
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der DokuPit GmbH durch Bestellung (Angebot) des Kunden und Annahme durch DokuPit GmbH zustande. Die Bestellung des Kunden kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Der Kunde bestätigt seine Bestellung unverzüglich mittels ausgefülltem und unterschriebenem Auftragsblatt. Die DokuPit GmbH nimmt die Bestellung durch Erfüllung (Lieferung und/oder Freischaltung der Software), oder eine Annahmeerklärung an.

11.2
Mangels anderslautender Vereinbarung beginnt die Vertragslaufzeit mit dem auf dem Auftragsblatt genannten Datum. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.

11.3
Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde

a) in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgewiesen wurde,

b) mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens 2 Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung gemahnt wurde,

c) fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetz eine gerichtlich strafbare Tat oder eine Verwaltungsübertretung darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen,

d) bei Nutzung der vereinbarten Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dirtter eingreift, oder

e) sonst einen Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen begeht, der dem Anbieter eine Fortführung des Vertrages unmöglich macht.

11.4
Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.

11.5
Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden unverändert zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen. Sämtliche Daten werden, wie gespeichert, im von DokuPit gespeicherten Format, weitergegeben. Es erfolgt keine spezielle Aufbereitung, um die Daten an das Wunschsystem des Kunden anzupassen. Sämtliche Eingaben (Artikelwerte, Bauplanmarkierungen, usw…) werden im JSON- Format ausgehändigt, sämtliches Bildmaterial als JPEG bzw. PNG. Jedes in DokuPit erfasstes „Projekt“ inklusive der zugehörigen aufgenommenen „Tätigkeiten“ wird als PDF-Bericht (wie von DokuPit erstellt) zur Verfügung gestellt. Dabei wird der Datenstand zum Beendigungszeitpunkt herangezogen.

12. Kennzeichnungsschilder und sonstige Waren

12.1
Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass die Herstellung der jeweiligen Beschilderung aufgrund der Vorstellungen und Wünsche des Auftraggebers erfolgt und diese sohin basierend auf dem jeweiligen Kundenauftrag vom Auftragnehmer hergestellt werden. Eine Kontrolle der Inhalte findet seitens des Auftragnehmers nicht statt, eine diesbezügliche Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers wird ausdrücklich abgelehnt.

12.2
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Form, Aussehen, Inhalt oder sonstige Bestandteile der hergestellten Schilder. Der Auftraggeber erklärt den Auftragnehmer im Falle der Inanspruchnahme durch allfällige Dritte in jedem Fall vollkommen schad-, klag- und exekutionslos zu halten.

12.3
Der Auftraggeber versichert, dass der abgelichtete Inhalt in jeglicher Hinsicht zur beabsichtigten Verwendung rechtlich geeignet und nicht mit irgendwelchen Rechten Dritter, insbesondere Marken-, Patent- oder Urheberrechten, belastet ist. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er vor der Auftragserteilung die abzulichtenden Inhalte auf deren zulässige Verwendung eingehend kontrolliert, die nötigen Abfragen in den Registern veranlasst und nötigenfalls die Zustimmung sämtlicher berechtigter Personen (natürliche oder juristische Personen) eingeholt hat.

12.4
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DokuPit GmbH.

12.5
Vereinbarte Lieferfristen gelten als Rahmenfristen und ab Werk. Der Auftragnehmer behält sich vor die Ware in Teillieferungen zuzustellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die nicht in unserem Ermessen liegen. Bei unzumutbaren Lieferverzögerungen kann der Auftraggeber schriftlich zurücktreten, Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung für Schadensersatz auf ausdrücklichen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

12.6
Mängelrügen haben unverzüglich und spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt nach seiner Wahl nachzubessern, eine Ersatzlieferung zu veranlassen oder eine Preisminderung zu gewähren. Die Verschuldenshaftung ist grundsätzlich mit dem Wert der gelieferten Ware begrenzt. Für Fehler in den Druckvorlagen, die vom Auftraggeber freigegeben wurden, haftet der Auftragnehmer nicht.

12.7
Alle Angaben zu unseren Waren und Schildern (dies gilt auch für den Schilder-Online-Shop) sind ohne Gewähr und vorbehaltlich Tipp- oder Preisfehlern. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen oder zu stornieren.

13. Übertragung der Rechte und Pflichten

13.1
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, nach seinem freien Ermessen Dritte mit der gänzlichen oder teilweisen Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

14. Vertraulichkeit

14.1
Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

14.2
Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13, wenn sie allgemein bekannt sind bzw. der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren.

15. Sonstiges

15.1
Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. DokuPit behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird über eine Änderung in Schriftform (z.B. E-Mail) informiert. Wird nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Information in Schriftform widersprochen, gelten diese Änderungen als vom Kunden akzeptiert.

15.2
Als Erfüllungsort für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen wird der Sitz des Anbieters vereinbart. Für diesen Vertrag wird die Anwendung des materiellen Rechtes der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen vereinbart. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für St. Pölten sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

15.3
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen; in diesem Fall gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen, sofern sie der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien dennoch entsprechen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

15.4
Als Dritter im Sinne dieses Vertrages gilt jede natürliche und/oder juristische Person, die von den Vertragspartnern im rechtlichen Sinne verschieden ist, selbst wenn zu dieser dritten Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen – welcher Art auch immer – bestehen.

15.5
Dem Anbieter steht es frei, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

15.6
Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren werden vom Kunden getragen.

15.7
DokuPit übernimmt keine Haftung für Inhalte und Umsetzung von Internetseiten, auf die innerhalb unserer Software oder zugehöriger Dienste verwiesen (verlinkt) wird. Verlinkungen sind nicht als Empfehlung oder Bestätigung der auf verlinkten Seiten genannten Informationen, Bildmaterialien oder Produkte aufzufassen.